Gegeben seien zwei Funktion \(f\) und \(g\) mit den Funktionstermen \(f(x)\) und \(g(x)\), zwei Stellen \(x_1\) und \(x_2\) aus dem Definitionsbereich von \(f\) und \(g\) und seien \(f\) und \(g\) über dem Intervall \({x_1};{x_2}\) integrierbar.
Seien weiter \(G_f\) bzw. \(G_g\) die Graphen der Funktionen \(f\) und \(g\) und liege der Graph \(G_f\) zwischen \(x_1\) und \(x_2\) teilweise oberhalb und teilweise unterhalb des Graphen \(G_g\).
Dann schneiden sich die Graphen \(G_f\) und \(G_g\) im Integrationsbereich \({x_1};{x_2}\) an mindestens einer Stelle \(x_{\rm{S}}\). Wir nehmen der Einfachheit halber an, dass die Graphen sich lediglich an einer Stelle \(x_{\rm{S}}\) schneiden.
Dann berechnet sich die Maßzahl \(A\) des Flächeninhalts der Fläche zwischen den Graphen \(G_f\), \(G_g\) und den beiden Parallelen zur \(y\)-Achse an den Stellen \(x_1\) bzw. \(x_2\) durch
\[A = A_1+A_2=\left| {\int\limits_{{x_1}}^{{x_{\rm{S}}}} {h(x)\;dx} } \right| + \left| {\int\limits_{{x_{\rm{S}}}}^{{x_2}} {h(x)\;dx} } \right| = \left| {H({x_{\rm{S}}}) - H({x_1})} \right| + \left| {H({x_2}) - H({x_{\rm{S}}})} \right|\]
Dabei gilt für die Hilfsfunktion \(h\): \(h(x)=f(x)-g(x)\) bzw. \(H(x)=F(x)-G(x)\).
Hierbei ist unerheblich, ob die Graphen eventuell teilweise oberhalb oder unterhalb der x-Achse liegen.
Hinweis
Schneiden sich die Graphen im Integrationsbereich mehrmals, so muss man entsprechend dem obigen Verfahren ‚von Schnittstelle zu Schnittstelle’ integrieren.